Die Firma Windpark Stubalm GmbH mit Sitz in Edelschrott (vormals Fa. Ing. Franz Penz) plant gemeinsam mit der Energie Steiermark die Errichtung und den Betrieb von Windindustrieanlagen auf der Stubalpe (Windpark Stubalpe). Das Vorhaben besteht aus 20 Windenergieanlagen (WEA), die auf den Gemeindegebieten Hirschegg - Pack und Maria Lankowitz im Bezirk Voitsberg sowie auf dem Gemeindegebiet Weißkirchen im Bezirk Murtal errichtet werden. Die Anlagenstandorte befinden sich zwischen dem Alten Almhaus und dem Salzstiegl auf Seehöhen zwischen rund 1.400 m und 1.700 m. Die Anlagen sind dispers über das gesamte Gebiet verstreut mit Konzentration zwischen Wölkerkogel und Schwarzkogel sowie der Gmoa, dem Spengerkogel und dem Rappoldkogel. 17 der 20 Anlagen sollen in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet werden. Die geplanten Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT 3.2 - 113 haben Nabenhöhen zwischen 92,5m und 127,5m und einem Rotordurchmesser von 113m. Die gesamte Bauhöhe beträgt somit zwischen 149m und 184m. Die Netzableitung erfolgt über eine mehr als 17km lange Erdverkabelung nach Weißkirchen in der Obersteiermark. Die Bauarbeiten werden sich über drei Jahre ziehen. Nach dieser Zeit wird die Stubalm nicht wieder zu erkennen sein.
Chronologie eines Skandals
2011
Das Land Steiermark beschließt ein Sachprogramm für Windenergie in Auftrag zu geben. Die Projektleitung übernimmt DI Opl von der Fachabteilung 7.
2012
Die (privatwirtschaftlichen) Planungsbüros Freiland Umweltconsulting ZT GmbH und das Planungsbüro Planum Fallast Tischler & Partner GmbH werden für das Projektmanagement und fachliche Koordination eingesetzt. Letzteres wird im Verfahren um den Windpark Stubalm noch eine wesentliche Rolle spielen. Die politischen Büros stehen in direktem Kontakt mit dem Projektleiter DI Opl. Der damalige LH-Stv. und für erneuerbare Energien zuständige Landesrat Siegfried Schrittwieser (SPÖ) erläutert die Ziele: "Wir haben dann drei Zonen - es wird die Ausschlusszonen geben, da kann überhaupt kein Windpark gebaut werden, es wird Abwägungszonen geben, und dann gibt es Vorrangzonen, da weiß man dann, dort kann man investieren und geht kein Risiko ein."(ORF Steiermark v. 25.07.2012)
2013
Die Umweltanwältin des Landes Steiermark MMag. Pöllinger sieht sich genötigt in einer Stellungnahme zum Entwurf des Sachprogrammes auf folgendes hinzuweisen: Im Zuge der Auflage des SAPRO Windkraft hatte ich bereits mehrere Gespräche mit Interessenten für die Errichtung von Windparks in den geplanten Vorrangzonen. Von diesen wurde die Auffassung vertreten, dass es sich beim Genehmigungsverfahren lediglich noch um eine "Schmalspur-UVP" handelt, da im Rahmen der SUP bereits die relevanten Bereiche geprüft wurden und durch die Ausweisung als Vorrangzone das öffentliche Interesse an der Errichtung von Windparks in diesen Bereichen dokumentiert ist, sodass die UVP eher als "Formsache“ aufgefasst wird. Ich ersuche höflich, die Erläuterungen zur Verordnung und die Strategische Umweltprüfung dahingehend zu überarbeiten, dass dieses Missverständnis ausgeräumt wird.
Am 20.06.2013 wurde das SAPRO Windenergie von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen (Antrag und Beschlussfassungsdokument sind nicht öffentlich) und trat mit 1. August in Kraft. Bereits am 13. September
reichen der Verbund und die Österreichischen Bundesforste den Antrag auf Durchführung einer UVP für das Projekt Windpark Pretul nach dem neuen SAPRO Wind ein.
2014
Die Firma Ing. Franz Penz übermittelt dem Land Steiermark die Absicht zur Errichtung eines Windparks auf der Stubalm.
2015
Am 18. Dezember 2015 stellt die Firma Ing. Franz Penz das Ansuchen um die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens "Windpark Stubalpe" nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
2016
Die neu gegründete Kapitalgesellschaft "Fa. Stubalm Penz GmbH" gibt bekannt, dass sie mit 4. Oktober 2016 sämtliche Rechte und Pflichten von der Firma Ing. Franz Penz übernommen hat und somit Gesamtrechts-Nachfolger ist.
Mit Edikt vom 19. Dezember 2016 wurde das Vorhaben öffentlich kundgemacht.
2017
Entsprechend UVP-Gesetz geben bis zum 3. Februar 46 Organisationen oder Privatpersonen Stellungnahmen zum Projekt ab, darunter Gemeinden, Bürgerinitiativen und Alpin- und Naturschutzorganisationen. Der Alpenverein Köflach, die Naturfreunde Köflach und die Berg- und Naturwacht Köflach äußern Kritik am UVE-Gutachten für Landschaft, erstellt vom Planungsbüro Planum Fallast Tischler & Partner GmbH (dieselbe Firma die bereits beim SAPRO Wind für das Land Steiermark mitwirkte), da dieses methodisch wie inhaltlich nicht nachvollziehbar ist. Weitere Kritikpunkte betreffen den Schutz von Fledermäusen und Raufußhühnern sowie die Klimaschutzrelevanz des Projektes.
Im Rahmen der Stellungnahmen wird das Land Steiermark aufgefordert, die Methodik zu veröffentlichen, die zur der Erstellung des SAPRO Wind und letztendlich zur Ausweisung der Stubalpe als Vorrangzone geführt hat. In der raumordnungsfachlichen Stellungnahme durch DI Opl wird das abgelehnt.
Am 26. Juni wird eine mündliche Verhandlung über das Vorhaben Windpark Stubalpe in Voitsberg anberaumt. Die Unterlagen der Amtssachverständigen werden erst wenige Tage davor der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, zudem in unvollständiger Weise. Der Amtssachverständige für Naturschutz Dr. Stefanzl lehnt Windkraftanlage 10 ab, in der raumordnungsfachlichen Stellungnahme werden die Anlagen 9 und 11 abgelehnt. Nach der Amtssachverständigen für Landschaft, Erholung und Freizeit fällt das gesamte Projekt durch. Eine zusammenfassende Bewertung kann noch nicht abgegeben werden, da der Projektwerber es noch immer nicht geschafft hat alle Unterlagen der Behörde zur Verfügung zu stellen.
Der Projektwerber, die Firma Windpark Stubalpe GmbH, reicht am 9. Oktober eine Stellungnahme mit Maßnahmenvorschlägen mit dem Titel "Landschaftswandel durch Verwaldung" ein, um eine naturschutzrechtliche Genehmigung nach §27 Abs.4 StNSchG 2017 zu erhalten - wieder erstellt von der Firma Planum Fallast Tischler & Partner GmbH. Dies ist die einzige Möglichkeit auf Grund der negativen Landschaftsgutachten, dass das Projekt überhaupt genehmigt werden kann. Der Maßnahmenkatalog enthält bekannte projektimmanente Maßnahmen in Überschriftenform auf einer guten DIN A4 Seite. Nichtsdestotrotz sieht der Amtssachverständige für Naturschutz (nicht Landschaft!) dass damit dem §27 Abs.4 StNSchG 2017 genüge getan wird und damit eine wesentliche Verbesserung des Landschaftsbildes oder Naturhaushaltes erreicht wird und diese Verbesserung die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens oder der Maßnahme erheblich überwiegt.
2018
Nachdem alle Unterlagen des Projektwerbers eingelangt und beurteilt wurden sind weitere Stellungnahmen zur zusammenfassenden Bewertung bis zum 2. März möglich. Abermals wird von den Alpin- und Naturschutzorganisationen die Klimarelevanz des Projektes in Frage gestellt. Kritik wird auch am Übergehen der Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes geübt. Als besonderer Kritikpunkt wird die Verquickung von Interessen einzelner Amtssachverständiger zwischen SAPRO und dem Projekt Windpark Stubalm angesprochen und in diesem Zusammenhang die Rolle einzelner privater Planungsbüros. Die Behörde aber sieht keine Veranlassung die Stellungnahmen an die Amtssachverständigen weiterleiten, da ihrer Meinung nach es zu keinen weiteren neuen Sachverhalten gekommen sei.
Wenige Tage vor der Veröffentlichung des UVP-Genehmigungsbescheides gibt die Energie Steiermark, die mit 74,9% im Eigentum des Landes steht und deren Eigentümervertreter LHStv. Schickhofer (SPÖ) ist, bekannt, dass sie beim Projekt Windpark Stubalpe einsteigen wird.
Am 20. April wird der UVP-Genehmigungsbescheid vom Land Steiermark für den Windpark Stubalpe erstellt. 17 der 20 Windkraftanlagen werden genehmigt. Der Bescheid enthält auch die Genehmigung nach dem steiermärkischen Naturschutzgesetz zum Bau des Projektes in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Auflagen dafür werden nicht veröffentlicht.
Mai 2018: Gemeinden, Alpin- und Naturschutzorganisationen, Unternehmen und Privatpersonen leiten eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid beim Bundesverwaltungsgericht ein.
"Das magische Quadrat" - Honi soit qui mal y pense
2019
Februar 2019: Der Projektwerber reicht eine neue Fassung des Ausgleichskonzeptes "Landschaftswandel durch Verwaldung" ein. Abermals erstellt von der Firma Planum und diesmal unter Mitarbeit der Planungsbüros Ökoteam, Grünes Handwerk und DI Kühnert, abermals bleibt es bei einer Bilderansammlung, unkonkret und völlig unzureichend.
September 2019: Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht einbei der Fa. Revitalin Auftrag gegebenes Gutachten. Dieses kommt zum Schluss:In derBetriebsphase sind die projektbedingten Belastungen des Schutzgutes Landschaft in der beantragten Form, inkl. dem nachgereichten Ausgleichskonzept iSd. RVS 04.01.11 Umweltuntersuchung als untragbar einzustufen. Daraus wird weiter abgeleitet, dass bei einer Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens aus landschaftlicher Sicht den allgemeinen Zielen und Schutzweck der §§ 2 und 3 StNSchGnicht entsprochen wird. Somit werden auch in Summe die Belastungen des gesamten Vorhabens als nachhaltig und untragbar für das Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild und Erholungswert) eingestuft. Weiters steht das Vorhaben im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Landschaftsschutzgebietes „Nr. 4 (Ammering - Stubalpe)“.(Gutachten Fa. Revital für BVwG)
November 2019: Das geänderte steirische Naturschutzgesetz tritt in Kraft. In Folge der erkannten Unvereinbarkeit dieses Projektes mit dem Lanschaftsschutz beschließen ÖVP, SPÖ und FPÖ die "Lex Stubalm". Bei öffentlichem Interesse kann nun überall größtmöglicher Schaden in der Natur angerichtet werden.
Dezember 2019: Die Firma Stubalpe GmbH ändert das Projekt ab. Die WKA 9 und 11 entfallen.
2020
Februar 2020: Die Termine für die mündliche Verhandlung vor dem BVwG stehen fest. Am 08./09. April und am 14./15. April wird in Wien über das Projekt verhandelt.
März 2020: Die Verhandlung muss auf Grund der COVID-19 Pandemie abberraumt werden.
Mai 2020: Die mündliche Verhandlung wurde nun auf den 02./03. und 06./07. Juli verlegt. Der für Humanmedizin zuständige projektkritische Amtsachverständige Dr. Amegah wirft das Handtuch, da ihn das Land Steiermark gegenwärtig ausschließlich mit Corona-Angelegenheiten eingedeckt hat. An seine Stelle wird Dr. Jungwirth aus Krems berufen, der bereits in einem Verfahren zu einer 380kV-Leitung in Salzburg in die Kritik gekommen ist (siehe KronenZeitung).
Juli 2020: Vor dem BVwG findet die mündliche Verhandlung statt. Ein Urteil bleibt weiter ausständig, da der Projektwerber bereits im Vorfeld von der BH Voitsberg genehmigte Rodungen im Projektgebiet durchführen hat lassen und Schutzgüter damit möglicherweise beeinträchtigt hat. Neue Gutachten müssen erstellt werden.
2021
Oktober 2021: Das BVwG genehmigt das Projekt Windpark Stubalm mit 18 Windkraftanlagen. Es schreibt keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnnahmen vor, da es keine geben kann, die das Projekt naturverträglich machen könnten. Das Gericht lässt eine ordentliche Revision zu, damit die Klärung von §27 StNSchG möglich wird.
November 2021: Naturschutzorganisationen, Gemeinden und Umweltanwaltschaft legen Revision vor dem BVwG ein. Außerdem wird der VfGH bemüht, da Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit im Verfahren verletzt wurden.
November 2021: WKStA und Staatsanwaltschaft Graz geben bekannt, dass Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs, Bestechung und Bestechlichkeit gegen Beamte der UVP-Behörde, Abteilung 13 beim Land Steiermark eingeleitet wurden. Unter den Verdächtigen findet sich Berhard Strachwitz wieder, der das UVP-Verfahren "Windpark Stubalm" geleitet hat. Es sollen 100-prozentige Erfolgsgarantien für Projekte den Projektwerbern versprochen worden sein.
Dezember 2021: Die Abteilungsleiterin der zuständigen Abteilung 13 wird abgezogen, nachdem Videos aufgetaucht sind, in denen Betroffene von Projekten und Naturschutzorganisationen verunglimpft werden.